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Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur monteurzimmer.team für
Beherbergungsleistungen und deren Vermittlung
Rechtliche Beziehungen, Vertragspflichten und Haftung der Vermittlungsagentur monteurzimmer.team.
1. Die Vermittlungsagentur „monteurzimmer.team“, vermittelt deutschlandweit Leistungen von
Beherbergungsbetrieben (Monteurzimmer, Handwerkerherbergen, Hotels, Gasthäuser, Privatzimmern,
Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen -nachfolgend "Wohnraumeigentümer" genannt).
Monteurzimmer.team tritt bei Vertragsschluss über die Beherbungsleistungen gegenüber dem Gast als
Vermittler des Wohnraumeigentümers auf.
Der Beherbergungsvertrag selbst kommt zwischen dem Vermieter des Wohnraumes/dem Wohnraumeigentümer
und dem Gast zustande. Die nachfolgenden Bedingungen dienen der Regelung der Vermittlungstätigkeit
von monteurzimmer.team als auch des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und dem Vermieter.
2. Monteurzimmer.team trägt als Vermittler keine rechtliche Verantwortung für die Leistungen,
Vertragsinhalte und die Rechtsgültigkeit der Vermietertätigkeit des Wohnraumeigentümers sowie
für die Richtigkeit von dessen Informationen und Angaben.
3. Monteurzimmer.team haftet gegenüber dem Gast nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
von monteurzimmer.team, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit.
Bei Verletzung der Gesundheit des Gastes oder einer der gem. Ziff. II. 2.mitverpflichteten Personen
gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Sie gilt ferner nicht im Falle einer Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten durch monteurzimmer.team, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks unabdingbar ist.(Kardinalpflichten).
II. Buchung; Zustandekommen der Verträge
1. Bei einer Buchung bietet der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vermittlungsvertrages mit monteurzimmer.team sowie eines Beherbergungsvertrages mit dem
Wohnraumeigentümer.
2. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, mündlich oder elektronisch erfolgen. Die Buchung
für Gruppen auch dann verbindlich, wenn sie nur durch einen Gast oder Vertreter getätigt wird.
3. Der Vermittlungs- und der Beherbergungsvertrag kommt jeweils durch die Buchungsbestätigung von
monteurzimmer.team zustande, die zu ihrer Wirksamkeit keiner bestimmten Form bedarf. Die Buchungsbestätigung
setzt seinerseits eine Bestätigung durch den Wohnraumeigentümer voraus. In der Regel übermittelt
monteurzimmer.team eine schriftliche Buchungsbestätigung (postalisch, per Fax oder per E-Mail).
Sollte es zwischen Buchung und Buchungsbestätigung Abweichungen geben, gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung, sofern der Gast oder Vertreter diese entweder stillschweigend, durch Zahlung,
Anzahlung oder ausdrücklich bestätigt. Dasselbe gilt, wenn monteurzimmer.team bereits in der Vergangenheit
ein spezielles, gleichwertiges Angebot erstellt hatte und dieses von allen Parteien akzeptiert
wurde.
III. Bedingungen für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Wohnraumeigentümer
Diese Bedingungen regeln die mietweise Überlassung von Zimmern sowie weitere erbrachte Leistungen
und Lieferungen an den Gast durch den Wohnraumeigentümer.
1. Allgemein
a) Möchte der Gast die gemieteten Räumlichkeiten Weiter- oder Untervermieten, oder zu anderen
Zwecken als der reinen Beherbergung nutzen, bedarf dies der ausdrücklichen und schriftlichen
Zustimmung des Wohnraumeigentümers.
b) Wurde nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart, finden Geschäftsbedingungen des
Gastes finden keine Anwendung.
2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a) Der Wohnraumeigentümer ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b) Der Gast ist verpflichtet, an den Wohnraumeigentümer den Preis zu zahlen, der für die
Zimmerüberlassung und sämtliche weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen der Wohneigentümers
zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Gast die Leistungen der Wohnraumeigentümers Dritten
überlässt.
c) Die vereinbarten Preise schließen die Mehrwertsteuer mit ein. Wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate übersteigt und sich der allgemein für solche
Leistungen berechnete Preis vom Wohnraumeigentümer erhöht, kann der vertraglich vereinbarte Preis
um maximal 5% erhöhen.
d) Wenn der Gast oder Vertreter eine Änderung der Leistung, wie zum Beispiel Anzahl der Gäste,
Anzahl der gebuchten Zimmer oder die Aufenthaltsdauer erwünscht und der Wohnraumeigentümer diesem
Wunsch entgegenkommt, kann der Wohnraumeigentümer den Preis entsprechend anpassen.
e) Die Mietzahlung des Wohnraumes erfolgt direkt an den Wohnraumeigentümer NICHT an monteurzimmer.team.
Sofern auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum vermerkt ist, sind die Rechnungen binnen 10 Tagen
nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Der Wohnraumeigentümer ist berechtigt, abgelaufene Rechnungen
jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Wohnraumeigentümer Mahngebühren beziehungsweise
Verzugszinsen von 8 Prozent zu verlangen. Ist der Gast ein Verbraucher, können 5 Prozent Gebühr
über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB anfallen.
f) Der Wohnraumeigentümer ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine Kaution, Vorauszahlung oder
andere Sicherheitsleistung unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie der Zahlungstermin können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
g) Eine Mietminderung kann nur mit einer unstreitigen und rechtkräftigen Forderung erfolgen.
3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme)
a) Möchte der Gast vom Vertrag mit dem Wohnraumeigentümer zurücktreten, bedarf dies der schriftlichen
Zustimmung des Wohnraumeigentümers. Stimmt der Wohnraumeigentümer nicht zu, ist der Gast weiterhin
verpflichtet den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung
nicht in Anspruch nimmt. Eine Ausnahme besteht, wenn durch die Verletzung der Verpflichtungen zur
Rücksichtnahme der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes durch den Wohnraumeigentümer,
ein Festhalten am Vertrag für den Gast unzumutbar wird.
b) Ist im Vertrag ein Termin zum Rücktritt vereinbart, kann der Gast bis zu diesem Termin ohne
Schadensersatzansprüche des Wohnraumeigentümers zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn
der Termin nicht eingehalten wurde, es sei denn es liegt der in Buchst. a) Absatz 3 beschriebene
Fall vor.
c) Nimmt der Gast den Wohnraum nicht in Anspruch und der Wohnraumeigentümer vermietet anderweitig,
so ist der Wohnraumeigentümer verpflichtet dem Gast das Ersparnis anzurechnen.
d) Dem Wohnraumeigentümer steht es frei, den vertraglich vereinbarten Preis zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen anzurechnen. Der Gast ist dann Fall verpflichtet, mindestens 90% des vereinbarten Preises für Wohnraumnutzung ohne Frühstück, 80 % mit Frühstück und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Gast nachweisen kann und möchte, dass der Schaden niedriger, als die beschriebenen Prozentsätze ist.
4. Rücktritt des Wohnraumeigentümers
a) Ist ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart, kann auch der Wohnraumeigentümer von diesem
Recht Gebrauch machen.
b) Wurde eine Vorauszahlung vereinbart und vom Gast nicht geleistet, kann der Wohnraumeigentümer
ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
c) Ein außerordentlicher Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Wohnraumeigentümers ist möglich,
falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Wohnraumeigentümer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,
- der Wohnraumeigentümers begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
seiner/ihrer Leistung das Ansehen des Wohnraumeigentümers in der Öffentlichkeit, den reibungslosen
Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisations- oder
Herrschaftsbereich des Wohnraumeigentümers zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Ziff. 1, Buchst. a) vorliegt.
d) Bei berechtigtem Rücktritt des Wohnraumeigentümers erhält der Gast keinen Anspruch auf
Schadensersatz.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a) Gibt der Gast keinen bestimmten Wunsch bezüglich Zimmer oder Wohnung an, so hat er auch keinen
Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Wohnung.
b) Sofern keine gesonderte schriftliche Absprache vorliegt, stehen dem Gast gebuchte Zimmer
spätestens ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
c) Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt ist der Gast dazu verpflichtet den
Wohnraum dem Wohnraumeigentümer bis spätestens 11:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt wieder zur Verfügung zu stellen. Bei Verzögerung sind vertraglich geregelte Abschläge durch den Gast zu entrichten. Dem Gast ist es möglich bei Bedarf nachzuweisen, dass dem Wohnraumeigentümer durch die Verzögerung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Haftung des Wohnraumeigentümers
a) Der Wohnraumeigentümer haftet für die Sorgfalt hinsichtlich seiner Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Schadensersatzansprüche des Gastes sind nur dann möglich, wenn der Schaden durch eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Wohnraumeigentümers oder eines gesetzlichen
Vertreters des Wohnraumeigentümers verursacht wurde. Eine Ausnahme der Haftungsbeschränkung bildet
der Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes oder einer der gem.
Ziff. II. 2. mitverpflichteten Personen. Diese gilt ebenfalls nicht, wenn eine durch den
Wohnraumeigentümer verschuldete Verletzung von vertraglich vereinbarten Pflichten, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist (Kardinalpflichten).
Sollten Mängel oder Störungen an den Leistungen des Wohnraumeigentümers auftreten, wird dieser
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, die Störung zu beseitigen. Der
Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Mängel zu beheben und einen möglichen
Schaden zu vermeiden.
b) Für eingebrachte Sachen haftet der Wohnraumeigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen dem
Gast.
IV.
Gemeinsame Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für der Vertrag zwischen Gast und monteurzimmer.team sowie den
Vertrag zwischen Wohnraumeigentümer und Gast:
1. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen monteurzimmer.team oder den Wohnraumeigentümer verjähren nach
gesetzlichen Bestimmungen. Ausnahmen gelten bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
von monteurzimmer.team oder dem Wohnraumeigentümer.
2. Schlussbestimmungen
a) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen
schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wertpapierstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
c) Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und monteurzimmer.team sowie auf den Beherbergungsvertrag
zwischen dem Gast und dem Wohnraumeigentümer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In
diesem Fall gelten statt der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.